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Tagesspiegel vom 28.4.2008, Seite 18:
MITARBEITER DER WOCHE
Die Baby-Retterin
Editha Künzel, 52 J. Kinderkrankenschwester,
Trainerin für Baby-Erste-Hilfe im Geburtshaus Treptower Park
Alltag
Editha Künzel wuchs mit vier Geschwistern auf. Da war immer Trubel, erinnert sie sich. Eingebrannt hat sich der Tag, an dem ihr acht Monate alter Neffe in einem unachtsamen Moment irgendwie unter ein Kopfkissen geriet und auf einmal nicht mehr atmete. Instinktiv handelte die damals 22-Jährige richtig und belebte den Säugling wieder. So habe ich erfahren, dass es ganz einfach ist, großes Elend zu verhindern, wenn man weiß, wie, sagt die gelernte Kinderkrankenschwester. Heute bringt sie Eltern bei, wie sie ihrem Baby Erste Hilfe leisten können. Denn das, was man im Pflichtkurs für den Führerschein lernt, lässt sich nicht einfach auf Säuglinge übertragen. Ihr Atemrhythmus ist schneller, die Körperproportionen anders, sagt Frau Künzel. Und Babys können nicht sagen, wo es ihnen wehtut. In einem Kompaktkurs zeigt sie, wie man verschluckte Fremdkörper aus dem Rachen bekommt und was bei Fieberkrämpfe, Vergiftungen oder Verbrennungen zu tun ist. Auch die Vorbeugung von Unfällen ist ein Thema. Gartenteiche abdecken, Putzmittel wegschließen und Giftpflanzen aus dem Garten verbannen, zum Beispiel...
Text: dal
Wird Babyschwimmen von der Krankenkasse übernommen?
Der finanzielle Zuschuss im Sinne der Primärprävention (§ 20 SGB V) beträgt in der Regel 80 Prozent der Kurskosten (Härtefälle 90 % ), maximal jedoch 75 Euro. Kinder und Jugendliche bekommen die Kosten komplett erstattet.
Am unkompliziertesten ist die Teilnahme und Abrechnung, wenn der Kurs von der Krankenkasse selbst angeboten wird.
Bei externen Anbietern ist es vor Kursbeginn nötig, sich bei der Krankenkasse eine Teilnahmebescheinigung ausstellen zu lassen, mit der später die Abrechnung erfolgt. Außerdem wird mit diesen Bescheinigungen die regelmäßige Teilnahme vom Kursleiter quittiert - eine weitere Voraussetzung für einen Kassenzuschuss.